I. DER ANWALTSBERUF IM WANDEL

Vom Streitgegner zum Sparringpartner

Stefan Müller-Furrer
Geschäftsführer & Inhaber

Heinz Schmidhauser
Seniorpartner

Das veraltete Bild

In vielen Köpfen existiert heute noch die nicht zuletzt von TV-Soaps und Thrillern geprägte Vorstellung des Anwalts:

Mit einem grandiosen Plädoyer vor den Schranken des Gerichts stehend kann in letzter Sekunde eine wundersam positive Wendung für den in der Misere steckenden Klienten erwirkt werden.

Dieses Bild degradiert den Anwalt zu einem Beistand in letzter Sekunde bzw. zum Ratgeber in aussichtslosen Situationen. Früher glaubte man vielleicht, der Anwalt sei bestenfalls noch im letzten Moment beizuziehen, weil er aus einem gewissen Eigennutzen heraus einer konstruktiven Lösung im Wege stehen könnte.

Glücklicherweise deckt sich diese Darstellung in keiner Weise mehr mit der facettenreichen Tätigkeit eines modernen Anwalts oder einer modernen Anwältin. Der Anwaltsberuf wie auch die Anforderungen an die Praktizierenden befinden sich in einem steten Wandel.

Das Gerichtsverfahren als Notnagel

Während früher Anwälte regelmässig einzig dahingehend beauftragt wurden, eine strittige Sache vor Gericht auszutragen, ist dies heute immer seltener der Fall.

Abgesehen von Verfahren, bei denen ein gerichtlicher Entscheid unabdingbar ist (so etwa bei Ehescheidungen), sind heute alternative Lösungswege ohne Mitwirkung von Behörden gefragt und werden auch mit guten Gründen regelmässig bevorzugt.

Dazu haben einerseits die Behörden selbst beigetragen, indem sie zur Reduzierung ihrer Arbeitslast gesamtschweizerisch straffere Verfahren in der eidgenössischen Zivil- sowie Strafprozess­ordnung geschaffen haben. Gerichtsverfahren sind dadurch deutlich unattraktiver geworden – nicht zuletzt aufgrund der zu zahlenden Gerichtskosten bzw. den zu leistenden Gerichtskostenvorschüssen. Gerichtsverfahren gelten ausserdem als unflexibel. Kunden hingegen möchten zusehends flexible und massgeschneiderte Lösungen.

Erst wenn die Kommunikation mit der Gegenpartei zu keiner Lösung führt, wird heute in zweiter Wahl zu einem Gerichtsverfahren gegriffen. Dieser Paradigmenwechsel verlangt vom modernen Anwalt, von der modernen Anwältin gänzlich andere Qualitäten.

Der Anwalt als Kommunikator und geschickter Verhandlungsführer

Von fortschrittlichen Anwälten wird erwartet, dass die Interessen der Kunden vertreten werden, ohne damit den Abbruch jeglicher Kommunikation mit der Gegenpartei zu bewirken. Mitunter soll ein langwieriges Gerichtsverfahren vermieden werden. Gerichtsverfahren sind unflexibel und deren Ausgang ist teilweise unkalkulierbar.

Dass bellende Hunde nicht beissen hat sich ebenso herumgesprochen. Vielmehr sind Anwälte als geschickte Verhandlungsführer mit Biss und Umsichtigkeit gefragt. Dieses Bild entspricht den neuen Realitäten. Der Anwalt als bellender Hund hat ausgedient.

Der Anwalt als Teamplayer

Einzelkämpfer sind in Grosskanzleien als auch in kleinen Büros anzutreffen. Es besteht keine Relation zur Bürogrösse. Team-Player sind ebenfalls unabhängig von der Grösse der Kanzlei zu finden, aus organisatorischen Gründen jedoch öfters in kleineren Kanzleien anzutreffen.

Im Team kann jede Aufgabe vom bestgeeigneten Teammitglied ausgeführt und die Qualität dank Mehraugenprinzip nachhaltig gesteigert werden.

In einer Zeit, in der interdisziplinäre Dienstleister und Strategen gefordert sind, gewinnt auch die Teamarbeit an Bedeutung. Diese Zeichen der Zeit haben einige Anwälte bereits erkannt.

Unterstützung Ihres Treuhänders

Teamfähige Anwälte sehen Steuer- und Treuhandexperten nicht als Konkurrenten – im Gegenteil: Anwälte bieten Hand zur Absicherung des juristischen Fundaments und zeigen die Leitplanken auf, welche es zur Erreichung des gemeinsamen Ziels zu beachten gilt. Gleichzeitig stützt sich die Anwältin auf die Unterlagen und Arbeiten der Steuer- und Treuhandexperten, auf die sie in ihrer täglichen Arbeit angewiesen ist. Moderne Anwälte betrachten sich eben nicht als interdisziplinäre Alleskönner.

Der Anwalt: Wegbegleiter erfolgreicher Unternehmerpersönlichkeiten

Nicht nur aufgrund des gesetzlich verbrieften Anwaltsgeheimnisses, sondern auch dank der strategischen Erfahrung des Anwalts, der das Recht als Leitplanke der Wirtschaft vor Augen hat und einzusetzen weiss, ist der Anwalt für jeden erfolgreichen Entscheidungsträger von grösster Bedeutung. Oft lassen sich die besten Lösungen in offenen Gesprächen finden, deren Inhalt die Sitzungsräume nie verlassen wird.

So ist es meist auch der moderne Anwalt, welcher die Unternehmung bei der Umsetzung neuer Visionen und Strategien (Unternehmenskauf und -verkauf, Sanierungen, Nachfolgelösungen etc.) effektiv und effizient beraten kann. Die moderne Anwältin führt hierbei die Projekte an, welche in enger Zusammenarbeit mit den Finanzspezialisten umgesetzt werden.

Planung/Absicherung des Nachlasses

Anwälte sind selbstverständlich auch die richtigen Vertrauenspersonen zur Umsetzung des letzten Willens. Im Kanton St.Gallen sind Anwälte auch als öffentliche Notare aktiv. So beglaubigen und beurkunden sie Geschäfte für natürliche und juristische Personen aller Kantone. Nebst gesellschaftsrechtlichen Beurkundungen (z.B. Gründung einer Aktiengesellschaft) sind dies auch Ehe- und Erbverträge, öffentliche letztwillige Verfügungen und Vorsorgeaufträge. Darüber erfahren Sie mehr im nächsten «milestone by sartorial».

Soviel sei vorweggenommen: Mit einer umsichtigen Beratung und Planung durch eine Anwältin oder einen Anwalt lassen sich Streitigkeiten vor Gericht oft vermeiden.

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