IV. DAS INTERNET IST KEIN RECHTSFREIER RAUM

Wie Sie sich im Netz schützen

Titus Thoma
Rechtsanwalt & Notar

Kathrin Feusi-Biedermann
Rechtsanwältin & Notarin

Spielregeln auf Social Media Plattformen

Auf sozialen Plattformen im Internet treten Menschen aus der ganzen Welt miteinander in Kontakt. Fotos und Nachrichten werden mit Familie, Freunden und Arbeitskollegen geteilt. Bei Facebook wurden 2018 täglich 4 Petabyte (1 Mio. Gigabyte) Daten produziert und gespeichert. Die so hochgeladenen Beiträge können Konflikte auslösen. Sind Texte und Fotos überhaupt löschbar? Was gilt es zu beachten, wenn Sie Beiträge ins Internet stellen? Was geschieht mit Ihren Daten auf einer Social Media Plattform?

Fairplay auf dem Spielfeld:
Ihre Rechte

Auch in der digitalen Welt sind sämtliche gesetzlichen Bestimmungen anwendbar. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Im Umgang mit Social Media sind vor allem die Persönlichkeitsrechte zu erwähnen. Diese umfassen den Schutz aller mit einer Person zusammenhängenden Personendaten, wie Angaben über Alter, Geschlecht oder Herkunft. Beiträge, die solche Personendaten wiedergeben, können Ihre Persönlichkeitsrechte verletzen.

Gelbe & rote Karten:
Persönlichkeitsverletzung – was tun?

Werden Fotos mit Ihnen ohne Ihr Einverständnis veröffentlicht, haben Sie folgende Möglichkeiten (gelbe Karte):

  1. Kontaktaufnahme mit dem Verfasser und Aufforderung zur Löschung der Bilder;
  2. Kontaktaufnahme mit dem Betreiber der Plattform und Aufforderung zur Löschung der Bilder.

Sollten diese Schritte unwirksam bleiben, prüfen Sie, ob eine Persönlichkeitsverletzung vorliegt. Hierzu kann Ihnen Ihr Anwalt Auskunft geben. Gegebenenfalls wird er Ihnen rechtliche Schritte empfehlen und Strafanzeige erstatten (rote Karte).

Schiessen Sie kein Eigentor

Ohne Einverständnis der fotografierten Personen sollten Sie keine Fotos ins Internet stellen. Dies gilt insbesondere für Fotos, die andere Personen in unvorteilhaften Situationen zeigen oder für die Betroffenen schädlich sein können. So werden Sie nicht selbst zum Ziel von Klagen.

Nachwuchstalente:
Umgang mit Fotos von Kindern

Veröffentlichen Sie möglichst keine Fotos von Kindern. Kinder können sich nicht wehren. Die späteren Erwachsenen werden wohl wenig Freude an ihren Badewannenbildern auf Facebook finden. Gleiches gilt für Messenger-Dienste wie «WhatsApp». Fotos, die Sie so an Freunde schicken, können nicht mehr zurückgeholt werden. Sie sind gespeichert und können endlos verbreitet werden.

Oftmals möchten Kinder von sich aus Beiträge ins Internet stellen. Klären Sie Ihre Kinder deshalb über die Risiken im Internet auf. Diskutieren Sie die Beiträge mit Ihren Kindern und überzeugen Sie diese von einer angebrachten Zurückhaltung. Gehen Sie mit gutem Beispiel voran.

Foul:
Negative Äusserungen

Negative Äusserungen können persönlichkeitsverletzend und strafbar sein. Im Internet veröffentlichte Aussagen haben die gleichen Folgen wie direkt ausgesprochene. Zusätzlich können Beiträge vom Internet heruntergeladen, gespeichert und ausgedruckt werden. Dadurch sind sie sogar leichter beweisbar als mündliche Beleidigungen.

Bestimmen Sie Ihre Mannschaft:
Privatsphäreneinstellungen

Bei fast allen sozialen Netzwerken können Sie Ihre Privatsphäre d.h. die Zugänglichkeit Ihrer Daten selbst festlegen. So können Sie auf Facebook Ihre Daten nur gegenüber «Freunden» veröffentlichen. Beachten Sie aber, dass die Betreiber regelmässig ihre Geschäftsbedingungen anpassen. Damit ändern die Privatsphäreneinstellungen. Informationen, die Sie zuvor nur einem bestimmten Nutzerkreis zugänglich gemacht haben, könnten automatisch öffentlich werden.

Werden Sie nicht zum Spielball:
Ihre Daten werden (aus)genutzt

Neben Facebook und Twitter gibt es unzählige Social Media Plattformen und Apps. Mit Ihren Profilen, Aktivitäten und Ihrer Nutzung elektronischer Geräte sammeln Anbieter grosse Datenmengen, die sich verkaufen lassen. Je mehr Daten Sie Ihrem Profil hinzufügen, desto höher steigt dessen Wert für den Anbieter. Aus der Menge an scheinbar trivialen Informationen entsteht ein Abbild von Ihnen. Die gesammelten Präferenzen (Orte, Marken, Aktivitäten oder Kontakte) werden gehandelt und dienen unter anderem zur personalisierten Werbung. Auch Apps können im Hintergrund Daten über Sie sammeln.

Kein Freistoss für Betreiber:
Ihr Recht auf Vergessen

In der Schweiz haben Sie das «Recht auf Vergessen». Sie
können verlangen, dass Plattformbetreiber Ihre Daten löschen.

Arbeitgeber holen häufig mittels Suchmaschinen wie Google, Bing usw. Informationen über Mitarbeiter ein. «Googeln» Sie sich einfach einmal selbst. Wollen Sie gewisse Suchergebnisse löschen, ermöglichen Suchplattformen wie Google deren Entfernung. So finden Sie auf der Google-Website ein Formular, womit Sie dieses Recht einfordern können: (https://support.google.com/legal/answer/3110420?rd=1). Bei anderen Plattformen (Twitter, Facebook, WhatsApp usw.) werden sämtliche Rechte an Fotos und Texten an den Betreiber übertragen. Löschen Sie Daten oder Ihr Profil, kann der Betreiber diese dennoch weiternutzen. Ihre Daten werden nur deaktiviert, endgültig gelöscht sind sie damit nicht.

9 Punkte, die Ihnen helfen, sich zu schützen und Ihnen viel Ärger ersparen:

    1. Geben Sie Ihre Daten bewusst
    2. Kommen Sie Aufforderungen zur Löschung von Fotos und Texten stets nach.
    3. Nehmen Sie Kindern nicht die Möglichkeit, dereinst selbst über die Verbreitung ihrer Daten zu entscheiden.
    4. Klären Sie Ihre Kinder über die Folgen von Internetbeiträgen auf.
    5. Tragen Sie Konflikte nicht auf Social Media Plattformen aus.
    6. Überprüfen Sie Ihre Privatsphäreneinstellungen regelmässig (z.B. monatlich).
    7. Stellen Sie nur Inhalte Online, die für die Öffentlichkeit bestimmt sind.
    8. Löschen Sie konsequent Apps und Profile, die Sie nicht verwenden.
    9. Nutzen Sie die Möglichkeit, Suchresultate von Google löschen zu lassen.

Denken Sie daran: Das #Internet vergisst nie.

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