VI. TÜCKEN BEI AUSLANDSREISEN

Nützliche Tipps für Privat- und Geschäftsreisen

Vera Eberle
Rechtsanwältin & Notarin

Rafael Eggenberger
Rechtsanwalt & Notar

Auf geht’s!

Für einen Städtetrip nach Rom, für ein Business-Meeting nach Shanghai oder für die Familienferien nach Südamerika. Um eine reibungslose Reise zu erleben, sind einige Tipps und Regeln zu beachten.

Gute Vorbereitung vermeidet Pannen

Planen Sie genügend Zeit zum Organisieren der benötigten Impfungen, Unterlagen oder Visa ein. Nur so können Sie Ihre Reise antreten und bleiben nicht auf den Reisekosten sitzen.

Innerhalb des EU/EFTA-Raumes benötigen Sie für eine Ferienreise weder ein Visa noch spezielle Impfungen. Eine gültige Identitätskarte genügt. Visa-Anträge für entferntere Destinationen sind frühzeitig zu stellen. Reisen Sie für längere Zeit oder zum Arbeiten ins Ausland, ist die Visumspflicht zu prüfen. Daneben fordern einige Länder einen Versicherungs- oder Vermögensnachweis oder kennen eine Impfpflicht gegen bestimmte Krankheiten. Fragen Sie Ihren Arzt bezüglich notwendiger Impfungen und weiterer Gesundheitsvorkehrungen. Klären Sie ab, ob Sie verschreibungspflichtige Medikamente (bspw. Schwangerschaftsverhütung) im Ausland erhalten und ob Sie Ihre Medikamente frei einführen dürfen. Im Ausland anfallende Gesundheitskosten sowie der Rücktransport in die Schweiz sind nur teilweise durch die Krankenkasse gedeckt. Allenfalls empfiehlt sich der Abschluss einer zusätzlichen Reiseversicherung.

Erstellen Sie Kopien von allen wichtigen Dokumenten (Pass/ID, Kreditkarten, Impfausweis etc.), um für einen allfälligen Verlust vorzusorgen. Nehmen Sie ein Exemplar dieser Kopien in Ihrem Aufgabegepäck mit und hinterlegen Sie einen Scan in Ihrem E-Mail-Posteingang oder bei jemandem, der diesen nachsenden könnte. Notieren Sie sich sämtliche Notfallnummern, um bei Diebstahl Ihre Karten zu sperren. Verreisen Sie längere Zeit, sollten Sie nicht vergessen, den Postempfang, das Bezahlen Ihrer Rechnungen sowie die Wohnungspflege zu organisieren.

Pauschal- und Individualreise

Werden Ihnen gebündelte Leistungen, bspw. Flug und Hotel, zu einem Gesamtpreis angeboten, handelt es sich um eine Pauschalreise. Im Konkursfall Ihres Reiseanbieters wird der von Ihnen bezahlte Preis rückerstattet bzw. ist Ihre Rückführung garantiert (Reisegarantie). Buchen Sie bei einem Schweizer Anbieter, können Sie bei Streitigkeiten Ihre Ansprüche in der Schweiz geltend machen. Demgegenüber schliessen Sie bei der Individualreise direkt Verträge mit einzelnen Anbietern ab und buchen bspw. ein Hotel oder einen Flug auf eigene Faust. Im Streitfall ist gegen den jeweiligen Vertragspartner vorzugehen, oft vor ausländischen Gerichten. Individualreisen sollten erst vor Ort und mit Kreditkarte bezahlt werden. Meldet der Anbieter Konkurs an, kann die Bezahlung noch blockiert bzw. verhindert werden. Hat der Anbieter den Betrag bereits erhalten und erleidet Konkurs, kann es sein, dass die Leistung vor Ort noch einmal bezahlt werden muss – und dies möglicherweise zu einem höheren Preis.

Schwierigkeiten beim Reisestart

Mit einer Annullationskostenschutzversicherung können Risiken wie Unfall oder Krankheit, welche die Reise unzumutbar machen, versichert werden. Verlangen Sie bei einer Reiseverhinderung von Ihrer Versicherung verbindliche Auskunft darüber, wie Sie vorzugehen haben, um den Versicherungsschutz zu erhalten. Der Abschluss einer solchen Versicherung ist nicht zwingend. Ist die Reise günstig, können Sie darauf verzichten und das entsprechende Kostenrisiko eingehen.

Verpassen Sie Ihren Flug, weil bspw. der Zug Verspätung hatte, müssen Sie die entsprechenden Kosten selbst tragen. Anders kann die Situation sein, wenn Sie infolge eines verspäteten Fluges Ihren Anschlussflug verpassen. Erfolgte die Buchung im Reisebüro, kann ein Ersatzflug verlangt werden. Wurden die Tickets direkt bei der Fluggesellschaft gebucht, hat diese grundsätzlich für einen Anschlussflug zu sorgen. Dies allerdings nur, falls Sie alle Flüge in einem Paket gebucht haben und falls Sie nicht bereits bei der Buchung auf die ungenügende Umsteigezeit hingewiesen wurden. Sind hingegen alle Flüge einzeln oder bei unterschiedlichen Anbietern gebucht worden, haben Sie keinen Anspruch auf Anschlussflüge.

Was im Ausland zu beachten ist

Jedes Land kennt eigene Gesetze und Gepflogenheiten. Informieren Sie sich vorgängig über die wichtigsten Bestimmungen. Nur weil Sie das Gesetz nicht kennen, sind Sie nicht vor Strafen geschützt. Neben augenscheinlichen Regeln wie Linksverkehr, sind selbst kurios anmutende Normen ernst zu nehmen. Als Gast in einem fremden Land sollten Sie Ihre Gastgeber – dazu zählen auch Behörden und Polizisten – stets mit der gebotenen Höflichkeit behandeln.

Arbeiten Sie in der Schweiz und werden befristet ins Ausland entsendet, gilt sowohl Schweizerisches (bspw. Ihr Arbeitsvertrag) als auch ausländisches Recht. Arbeiten und wohnen Sie dauerhaft im Ausland, ist das ausländische Arbeits-, Sozialversicherungs- und Steuerrecht anwendbar. Dies, selbst wenn Ihr Arbeitgeber seinen Sitz in der Schweiz hat. Klären Sie vorgängig ab, welche Voraussetzungen Sie für eine Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung erfüllen müssen.

Sorgenfrei zurückkehren

Seien Sie beim Kauf Ihrer Souvenirs vorsichtig. Mancherorts können legal Dinge gekauft werden, deren Ausfuhr verboten ist. Neben Tier- und Pflanzenarten betrifft dies insbesondere Kulturgüter. Diese werden Ihnen unter Umständen bereits bei Ihrer Ausreise abgenommen. Schlimmstenfalls war der Erwerb verboten und Sie werden an der Ausreise gehindert. Sodann sind die Schweizerischen Einfuhrbestimmungen zu beachten. Insbesondere die Einfuhr von Fälschungen ist verboten. Verzichten Sie im Zweifel auf exotische und lebendige Souvenirs. Werden Sie mit verbotenen Gegenständen am Zoll erwischt, müssen Sie diese abgeben und mit Bussen oder Geldstrafen rechnen.

Hilfreiche Links:

www.eda.admin.ch/

www.ezv.admin.ch/

Fazit

Mit der richtigen Information und Vorbereitung kann eine Reise viel Freude bereiten, den Horizont erweitern und Erinnerungen fürs Leben bieten. So meistern Sie Geschäftsreisen problemlos und können sich auf Ihre eigentlichen Aufgaben konzentrieren. Bei Schwierigkeiten in komplexeren Fällen unterstützen Sie fachkundige Spezialistinnen und Spezialisten.

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